Datenschutz
Gesetzliche Regelungen zur Verwendung von personenbezogenen Daten
Jede Person hat das Recht auf Schutz und Geheimhaltung personenbezogener Daten. Gleichzeitig ist es für Wirtschaft und Verwaltung oft notwendig mit diesen Daten zu arbeiten. Um die Interessen beider Seiten zu wahren gibt es das Datenschutzgesetz.
Für das Verwenden von Daten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Maßnahmen zum Datenschutz getroffen werden. Ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz kann Verwaltungsstrafen und gerichtliche Folgen nach sich ziehen.
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter bieten wir begleitende Beratung oder vollständige Erarbeitung der erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO. Nach einer gründlichen Einschulung erarbeiten wir mit Ihnen auf Basis unseres Vorlagen-Set’s und unserem Knowhow alle notwendigen Maßnahmen und Dokumente, sodass Sie in überschaubarer Zeit die DSGVO in Ihre Unternehmensprozesse integrieren können. In kurzen Sessions erarbeiten wir mit Ihnen step-by-step ein 15 Punkte Programm, welches alles enthält um Ihr Unternehmen DSGVO-Ready zu machen
Als Unternehmensberater bieten wir Ihnen die Möglichkeit unsere Leistungen von der Wirtschaftskammer fördern zu lassen.
Nach Umsetzung bleiben wir Ihr Partner für Datenschutz und unterstützen Sie bei der regelmäßigen Evaluierung der Maßnahmen, Mitarbeiterschulungen und vielem mehr.
Diese gesetzliche Vorgabe birgt gleichzeitig aber auch die Möglichkeit, einen wertvollen Überblick der internen Arbeitsabläufe zu bekommen. Die Datenhaltung so transparent wie möglich zu gestalten, ist Voraussetzung, um etwaige Berichtigungen oder Löschungen in der gesamten Datenstruktur überhaupt erst möglich zu machen.